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Dez 2005
Feindstrafrecht – ein Terminus im Spannungsbogen zwischen juristischer Definition und politischem Kampfbegriff
von Hartmuth H. Wrocklage
1. Grundlage einer freien Gesellschaft bilden die Werte Wahrhaftigkeit, Freiheit, Gerechtigkeit und wehrhafter Frieden. Sie dürfen durch keinen wie immer gearteten anderen „Hauptzweck“ zur Disposition gestellt werden. 2. Das nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auf Gefahrenbeseitigung gerichtete Prinzip „Feindstrafrecht“ nach Jakobs, als Leitbegriff... [weiterlesen]
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