{"id":24,"date":"2007-07-12T12:00:00","date_gmt":"2007-07-12T10:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/das-briefgeheimnis-auf-dem-weg-ins-abseits\/"},"modified":"2021-08-30T15:44:45","modified_gmt":"2021-08-30T13:44:45","slug":"das-briefgeheimnis-auf-dem-weg-ins-abseits","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/das-briefgeheimnis-auf-dem-weg-ins-abseits\/","title":{"rendered":"Das Briefgeheimnis auf dem Weg ins Abseits?"},"content":{"rendered":"<div><span class=\"migrated-image\"><a href=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2021\/08\/schaeuble-1.jpg\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-7 size-medium\" src=\"https:\/\/www.humanistische-union.de\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/schaeuble-1.jpg\" alt=\"Das Briefgeheimnis auf dem Weg ins Abseits?\" width=\"333\" height=\"278\"><\/a><\/span><\/p>\n<p class=\"news-single-imgcaption\">\n<\/div>\n<p>Die Generalbundesanwaltschaft ist daf&uuml;r bekannt, dass sie bestehende Rechtsnormen kreativ anwendet, wenn es nach ihrer Ansicht die Sicherheitslage in Deutschland erfordert. Als die Richter des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) im Januar einen Antrag auf heimliche Online-Durchsuchungen ablehnten, enthielt ihre Entscheidung einige bemerkenswerte Hinweise auf den Antrag der Generalbundesanwaltschaft. Offenbar hatte jene mit zum Teil aberwitzigen Begr&uuml;ndungen versucht, die bestehenden Regelungen f&uuml;r Durchsuchungen und Beschlagnahmungen so weit auszudehnen, dass auch ein heimliches Eindringen in fremde Computer davon gedeckt sei. In ihrem Antrag hatten die obersten Ermittler etwa argumentiert, das heimliche Eindringen sei mit einer offenen Hausdurchsuchung vergleichbar, da der Computernutzer w&auml;hrend der Durchsuchung ja anwesend sei &ndash; er sitze vor dem eingeschalteten Rechner. Die Richter des BGH sahen sich angesichts solcher Streiche dazu veranlasst, den Ermittlern in ihrer Entscheidung noch einmal die rechtsstaatliche Schutzfunktion jener Vorgaben f&uuml;r eine offene Hausdurchsuchung zu erl&auml;utern, mit denen die Betroffenen Dauer und Umfang des staatlichen Eindringens in ihre Wohnung kontrollieren k&ouml;nnen.<\/p>\n<p>Das Urteil hat auf seiten der Ermittler leider keine Wirkung im Sinne eines gestiegenen rechtsstaatlichen Bewu&szlig;tseins entfaltet. Ende Mai wurde bekannt, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen eine mutma&szlig;liche terroristische Vereinigung eine Postdurchsuchung in einem Hamburger Briefzentrum stattfand. Die Art und Weise, in der hier nach verd&auml;chtiger Post gesucht wurde, lassen erneut Zweifel an der rechtsstaatlichen Binnenkultur der zust&auml;ndigen Ermittlungsbeh&ouml;rde aufkommen. Presseberichten zufolge hatten etwa 20 Beamte des Bundeskriminalamtes &uuml;ber mehrere Tage im Briefzentrum die Post einschl&auml;gig bekannter Stadtviertel durchsucht. Ihr Augenmerk galt besonders an Zeitungsredaktionen adressierten Sendungen, hinter denen sich Bekennerschreiben verbergen k&ouml;nnten.<\/p>\n<p>Nach zahlreichen Berichten sah sich die Generalbundesanwaltschaft (GBA) am 25. Mai dazu veranlasst, zu der Postdurchsuchung eine klarstellende Erkl&auml;rung abzugeben. Diese Erkl&auml;rung, die bis heute auf den Internetseiten der GBA zu finden ist, wirft jedoch mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Darin hei&szlig;t es: &bdquo;Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft &#8230; hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs eine r&auml;umlich beschr&auml;nkte Postbeschlagnahme gem&auml;&szlig; &sect; 99, 100 StPO im Briefzentrum 20 in Hamburg angeordnet.&ldquo; Ein einfacher Blick in die Strafprozessordnung zeigt aber, dass diese keine r&auml;umlich beschr&auml;nkte Postdurchsuchung vorsieht. Sie erlaubt lediglich eine Postbeschlagnahme, bei der die von einem Beschuldigten stammenden bzw. f&uuml;r ihn bestimmten Sendungen aussortiert werden. Das rasterartige Suchen nach verd&auml;chtigen Briefen eines ganzen Einzugsbereichs ist in der Strafprozessordnung nicht vorgesehen. Bleibt also die Frage, ob der Beschluss zur Beschlagnahme der verd&auml;chtigen Briefsendungen wirklich &bdquo;r&auml;umlich beschr&auml;nkt&ldquo; und damit rechtswidrig erging, oder ob es konkrete Beschuldigte gab.<\/p>\n<p>An der Hamburger Durchsuchung irritiert jedoch auch die Art und Weise ihrer Ausf&uuml;hrung &ndash; sie gleicht eher einer Razzia, denn einer rechtsstaatlichen Postbeschlagnahme. Um die Sendungen eines Beschuldigten zu beschlagnahmen, m&uuml;ssen sie zun&auml;chst aus dem Postverkehr aussortiert werden. Bei dieser Suche geraten naturgem&auml;&szlig; viele Briefsendungen Dritter in den Blick &ndash; im Hamburger Briefzentrum 20 werden t&auml;glich &uuml;ber 3 Millionen Sendungen verarbeitet. Sie alle unterliegen dem Postgeheimnis. Damit deren Absender und Empf&auml;nger bei der Suche nach zu beschlagnahmenden Sendungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, d&uuml;rfen &uuml;blicherweise nur Bedienstete der Post die Beschlagnahme ausf&uuml;hren. So sehen es die Dienstanweisungen der Postdienstleister vor, so sehen es auch die Kommentatoren der Strafprozessordnung: &bdquo;Die Postbeschlagnahme ist die Weisung an ein Postunternehmen, die bereits vorliegenden und\/oder die k&uuml;nftig zu erwartenden Postsendungen und Telegramme &#8230; auszusondern und auszuliefern.&ldquo; (Meyer-Go&szlig;ner 2006, StPO, S. 336)<\/p>\n<p>Warum die Ermittler im vorliegenden Fall von diesem Verfahren abwichen, dazu schweigt sich die Generalbundesanwaltschaft bisher aus. In der knappen &bdquo;Erkl&auml;rung&ldquo; zu der Durchsuchung hei&szlig;t es nur: &bdquo;Ziel dieser strafprozessualen Ma&szlig;nahme waren &#8230; lediglich Briefe, deren &auml;u&szlig;eres Erscheinungsbild aufgrund der bisherigen Erkenntnisse darauf schlie&szlig;en lie&szlig;, dass es sich bei ihrem Inhalt um Selbstbezichtungsschreiben handeln k&ouml;nnte. Im Ergebnis wurde daher auch lediglich ein Brief ge&ouml;ffnet. Die &uuml;brigen Postsendungen wurden nur &auml;u&szlig;erlich in Augenschein genommen und sodann unverz&uuml;glich in den weiteren Postgang gegeben.&ldquo; Auch dieser Teil der Erkl&auml;rung wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Offenbar haben die Ermittler bei ihrem mehrt&auml;tigen Einsatz zahlreiche Briefsendungen nach einem &auml;u&szlig;erlichen Suchraster f&uuml;r Bekennerschreiben gepr&uuml;ft, etwa auf fehlende Absenderangaben oder bekannten Empf&auml;ngeradressen. W&auml;hrend zahlreiche Briefsendungen durch ihre H&auml;nde gingen, konnten die Absender und Empf&auml;nger vertraulicher Korrespondenz nur darauf hoffen, dass ihre Briefe nicht zuf&auml;llig dem Suchraster &auml;hnelten. Gegen&uuml;ber den Beschwichtigungsversuchen des Generalbundesanwalts bleibt festzuhalten: Auch Briefsendungen mit von au&szlig;en nicht erkennbaren Absenderangaben unterliegen dem Briefgeheimnis. Und auch das &auml;u&szlig;erliche in Augenschein nehmen von Postsendungen stellt einen Eingriff in das Briefgeheimnis dar. Jenes sch&uuml;tzt nicht nur den im Umschlag verborgenen Text, sondern ebenso die &auml;u&szlig;eren Umst&auml;nde des Postverkehrs. Wer an wen, wann und in welcher Form schreibt, geht niemanden etwas an.<\/p>\n<p>Die Humanistische Union (HU) hat sich nach dem Bekanntwerden der Hamburger Vorf&auml;lle entschlossen, die Rechtm&auml;&szlig;igkeit der Postdurchsuchung pr&uuml;fen zu lassen. Im Auftrag eines betroffenen Hamburger Rechtsanwalts, dessen Kanzlei im Einzugsbereich des Briefzentrums 20 liegt, hat Fredrik Roggan eine Beschwerde eingelegt und Antrag auf Akteneinsicht beim Generalbundesanwalt gestellt. Ziel der Beschwerde ist es, eine gerichtliche Pr&uuml;fung dar&uuml;ber zu erreichen, inwiefern die Anordnung und die Ausf&uuml;hrung der Durchsuchung den Vorschriften f&uuml;r eine rechtsstaatliche Postbeschlagnahme gen&uuml;gten.<\/p>\n<p>F&uuml;r die rechtspolitische Diskussion verdeutlicht die Hamburger Postdurchsuchung einmal mehr den Trend, dass Ermittlungsbeh&ouml;rden die bestehenden gesetzlichen Grenzen f&uuml;r verdeckte &Uuml;berwachungsma&szlig;nahmen st&auml;ndig auszuweiten suchen und sich dabei wenig um den Schutz grundrechtlich verbriefter Freiheiten scheren. So wurde etwa bekannt, dass im Hamburger Fall die Ermittler zun&auml;chst versuchten, ohne richterlichen Beschluss nach verd&auml;chtiger Post zu suchen. In diesem Fall war es den Postmitarbeitern des Briefzentrums zu verdanken, dass diese auf die Einhaltung zumindest einiger rechtsstaatlicher Vorgaben achteten. Dabei sind die Voraussetzungen f&uuml;r eine Postbeschlagnahme schon &auml;u&szlig;erst niedrig angelegt: es bedarf lediglich eines Anfangsverdachts zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.<\/p>\n<p>Dar&uuml;ber hinaus bezieht sich der Beschluss zur Postdurchsuchung einmal mehr auf eine terroristische Vereinigung, gegen die ermittelt werde. Die Begr&uuml;ndung von immer mehr Grundrechtseingriffen mit terroristischen Gefahren ist nicht neu. K&uuml;rzlich gab die Bundesregierung bekannt, dass die Generalbundesanwaltschaft allein im vergangenen Jahr 79 Verfahren wegen &bdquo;Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung&ldquo; eingeleitet hat (BT-Drs. 16\/5696). Doch welcher Terrorismus verbirgt sich dahinter? Die von der mutma&szlig;lichen Hamburger Terrorgruppe ver&uuml;bten Anschl&auml;ge richteten sich weder gegen Personen noch gegen die Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland, es handelte sich um Brandanschl&auml;ge auf leerstehende Fahrzeuge. Diese Form des &bdquo;Terrorismus&ldquo; sollte auch mit herk&ouml;mmlichen Methoden der Strafverfolgung zu bek&auml;mpfen sein.<\/p>\n<p><i>Sven L&uuml;ders<br \/>ist Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer der Humanistischen Union <\/i><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" title=\"Jede Spende hilft!\" height=\"201\" alt=\"Jede Spende hilft!\" hspace=\"5\" src=\"http:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/fileadmin\/hu_upload\/img\/2007\/spenden.jpg\" width=\"198\" border=\"0\"><\/p>\n<p>Kategorie: Datenschutz: Brief- &amp; Postgeheimnis, Hamburg: Artikel<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"class_list":["post-24","thema","type-thema","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Das Briefgeheimnis auf dem Weg ins Abseits? - HU Hamburg<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/das-briefgeheimnis-auf-dem-weg-ins-abseits\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Das Briefgeheimnis auf dem Weg ins Abseits? - HU Hamburg\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Generalbundesanwaltschaft ist daf&uuml;r bekannt, dass sie bestehende Rechtsnormen kreativ anwendet, wenn es nach ihrer Ansicht die Sicherheitslage in Deutschland erfordert. 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