{"id":14,"date":"2009-04-30T12:00:00","date_gmt":"2009-04-30T10:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/rechtswidrige-polizeigewalt-in-einem-rechtsstaat\/"},"modified":"2009-04-30T12:00:00","modified_gmt":"2009-04-30T10:00:00","slug":"rechtswidrige-polizeigewalt-in-einem-rechtsstaat","status":"publish","type":"thema","link":"https:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/rechtswidrige-polizeigewalt-in-einem-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Rechtswidrige Polizeigewalt in einem Rechtsstaat?"},"content":{"rendered":"<p>Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1\/2009), S. 24\/25<\/p>\n<p>Er sch\u00e4me sich noch heute, sagte ein Zuh\u00f6rer. Zu Beginn seiner fast 40j\u00e4hrigen Dienstzeit bei der Polizei sei er dabei gewesen, als ein Kollege zugeschlagen habe und er selbst habe das nicht verhindert. Auch wenn er nun im Ruhestand sei, ja, er k\u00f6nne das eben gesagte nur best\u00e4tigen. Inhaltlich ging es nicht um ein Coming-out, sondern um die Best\u00e4tigung eines betroffenen Ex-Polizeibeamten. Selbst betroffen von der Mauer des Schweigens bei rechtswidriger Polizeigewalt, die entsteht, wenn Polizisten z.B.\u00a0 Probleme im Umgang mit Demonstranten oder Fu\u00dfballfans haben und dies dann in Handgreiflichkeiten ausartet. Dar\u00fcber wird nicht gerne gesprochen. Opfer scheuen oftmals die langwierige Prozedur einer Strafanzeige und eines Prozesses, Polizisten das Mobbing der Kollegen, denn beide, der T\u00e4ter und der Polizeibeamte unter Strafverfolgungszwang, sind Teil eines Systems.<\/p>\n<p>\u00dcber dieses System berichtete Falk Menzner, Sprecher der Polizeigruppe der deutschen Sektion von amnesty international am 26. Februar im KulturHaus 73 in Hamburg vor ca. 40 Zuh\u00f6rern anl\u00e4sslich einer \u00f6ffentlichen Diskussionsveranstaltung der Humanistischen Union. Moderiert wurde die Veranstaltung von Hartmuth Wrocklage, Mitglied des Landesvorstands der Humanistischen Union Hamburg.<\/p>\n<p>Falk Menzner ist langj\u00e4hriges Mitglied von amnesty international. Die Polizeigruppe, der er angeh\u00f6rt, wurde in den 1990er Jahren gegr\u00fcndet. Ihr geh\u00f6ren u.a. Polizisten, Juristen und Kriminologen an. Seit 2005 sammelt sie rechtswidrige F\u00e4lle von Polizeigewalt &#8211; aus Zeitungsberichten oder aufgrund direkter Informationen von Opfern von Polizeigewalt. Das Zahlenergebnis f\u00fcr 2008, wie es sich f\u00fcr amnesty international darstellt: ca. 800 Verfahren wegen K\u00f6rperverletzungen allein bei der Polizei in Berlin, aber nur 2-3 Verurteilungen. In Sachsen gebe es j\u00e4hrlich zwischen 100 und 150 Verfahren gegen Polizeibeamte; in Hamburg d\u00fcrfte es j\u00e4hrlich 300 Anzeigen gegen Polizeibeamte geben, jedoch sei es seit 2006 in Hamburg zu keiner Anklage mehr gekommen.<\/p>\n<h5>Beispiele von Polizei&shy;ge&shy;walt <\/h5>\n<p>Menzner pr\u00e4sentierte Diskussionsteilnehmern einen Video-Film, den ein zuf\u00e4llig vor Ort anwesender Zuschauer per Handy-Kamera aufgenommen hatte: Nach einem Fu\u00dfballspiel in Berlin im Dezember 2008 ging ein Hundertschaftsf\u00fchrer auf einen am Rande stehenden Mann zu, der gerade telefonierte. Offensichtlich befahl der Beamte, das Handy abzustellen, als der Mann nicht reagierte, schlug der Beamte zu. Drei Wochen sp\u00e4ter wurde der Film ver\u00f6ffentlicht. Zu sehen war auch, dass das Geschehen von einem Kameramann der Polizei gefilmt wurde. Auch in anderen F\u00e4llen sei bekannt, dass Polizisten einfach zugeschlagen h\u00e4tten. Dabei seien die Beamten aus Berlin f\u00fcr ihre h\u00e4rtere Gangart durchaus bekannt &#8211; auch bei Kollegen aus anderen Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Immer wieder muss die Staatsanwaltschaft F\u00e4lle von K\u00f6rperverletzungsdelikten, die aufgrund von Polizeigewalt entstanden sind, einstellen. Sei es, weil sie in der Tat auf eine Mauer des Schweigens st\u00f6\u00dft (denn Polizisten ermitteln nur \u00e4u\u00dferst zur\u00fcckhaltend gegen ihresgleichen), sei es, weil die Staatsanwaltschaft, die selbst auf die Polizei angewiesen und z.T. von ihr abh\u00e4ngig ist,\u00a0 als Korrektiv nicht funktioniert. Als Beispiel nannte Menzner einen Fall aus dem Jahre 2002, in dem ein 18j\u00e4hriger Abiturient in der N\u00e4he von L\u00fcbeck nach dem Besuch einer Diskothek von Polizeibeamten aufgegriffen wurde, weil er betrunken war. Die Beamten fuhren den jungen Mann 10 km weiter, setzten ihn aus. 70 Minuten sp\u00e4ter wurde er \u00fcberfahren und war tot. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Erst nach einer Dienstaufsichtsbeschwerde und aufgrund eines Klageerzwingungsverfahrens muss sich das OLG L\u00fcbeck mit dem Fall auseinander setzen. Ein anderes Beispiel: Im September 2008 berichtete die Berliner Tageszeitung, dass in den Jahren 2006 und 2007 auf einer Wache in Ludwigsfelde (Brandenburg) mindestens 4 Personen misshandelt worden seien. Ein Polizeibeamter der Wache hat zwar ausgesagt, aber erst 2 Jahre sp\u00e4ter. Diese und andere F\u00e4lle, so Menzner, zeigen die Notwendigkeit der Institutionalisierung eines zus\u00e4tzlichen externen Kontrollmechanismus gegen\u00fcber der Polizei auf.<\/p>\n<h5>UN und Europarat &uuml;ber den Gefah&shy;ren&shy;zeit&shy;punkt von Polizei&shy;ge&shy;walt<\/h5>\n<p>F\u00fcr den Zeitraum der Jahre 2000 bis 2007 haben die UN und der Europarat untersucht, wann (also zu welchen Zeitpunkten) die Gefahr von rechtswidriger Polizeigewalt (wie z.B. Einsch\u00fcchterung oder Misshandlung) am gr\u00f6\u00dften ist. Sie\u00a0 sind dabei zu der Feststellung gekommen, dass dies insbesondere bei\u00a0 Festnahmen und im Zeitpunkt unmittelbar nach Freiheitsentziehungen der Fall sei. Rechtswidrige Polizeigewalt \u00e4u\u00dfert sich danach vor allem<\/p>\n<ul>\n<li>in Schl\u00e4gen und Tritten gegen bereits \u00fcberw\u00e4ltigte Personen,<\/li>\n<li>in verbalen Beschimpfungen festgehaltener Personen,<\/li>\n<li>in \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Gewaltanwendung bei Abschiebung,<\/li>\n<li>im Zuge h\u00e4ufiger Kontrollen von ethnischen Minderheiten und Ausl\u00e4ndern; hier ist die Beschwerdemacht der Betroffenen \u00e4u\u00dferst gering.<\/li>\n<\/ul>\n<h5>Neue Wege<\/h5>\n<p>amnesty international und der Humanistischen Union geht es nicht darum, die Polizei einseitig zu verurteilen. Menzner betonte in seinem Vortrag, dass die Polizei ein wichtiger staatlicher Ordnungsfaktor sei. Aber das w\u00fcrde nicht per se rechtswidriges Handeln rechtfertigen, es m\u00fcsse vielmehr in jedem Zeitpunkt der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gewahrt bleiben. Bisher sei es jedoch so, dass die Polizei sich nicht von au\u00dfen in die Karten gucken und kontrollieren\u00a0 lasse. Warum in bestimmten F\u00e4llen der Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nicht gewahrt worden sei oder es zu rechtswidriger Gewaltanwendung komme, sei schwierig aufzukl\u00e4ren. Insgesamt sei die Aufkl\u00e4rungsarbeit eine m\u00fchselige Arbeit und jeweils abh\u00e4ngig davon, ob Opfer von Gewaltanwendungen bereit seien, den langen Weg durch die Gerichtsinstanzen zu gehen.<\/p>\n<p>Beide B\u00fcrgerrechtsorganisationen, der Menschenrechtskommissar des Europ\u00e4ischen Rates aber auch einzelne Politiker und Wissenschaftler fordern seit Jahren die Einrichtung eines externen Mechanismus zur Kontrolle der Polizei auf Bundes- und L\u00e4nderebene. Was f\u00fcr viele Staaten der EU- normal sei (z.B. in England, Nordirland, Belgien, Schweden, Norwegen und Ungarn), m\u00fcsse auch in Deutschland gelten. Insbesondere der Europaratskommissar hatte 2006 anl\u00e4sslich seines Besuchs\u00a0 in Deutschland gefordert, ein von Polizei,\u00a0 Staatsanwaltschaft und ministeriellen Strukturen unabh\u00e4ngigen Beschwerde- und Kontrollmechanismus aufzubauen. Dazu geh\u00f6rt eine eigenst\u00e4ndige Institution, die \u00fcber ein Akteneinsichtsrecht, ein Zutrittsrecht zu Dienstr\u00e4umen der Polizei, ein Verschwiegenheitsrecht, ein Recht auf eine eigene \u00d6ffentlichkeitsarbeit und ein Berichtsrecht an das Parlament verf\u00fcgt. Zu einer unabh\u00e4ngigen und effektiven Kontrollinstanz geh\u00f6ren ferner deren rechtliche, r\u00e4umliche, finanzielle und personelle Unabh\u00e4ngigkeit. Idealerweise, so sehen es Humanistische Union und amnesty international, sei ein Polizeibeauftragte zu schaffen, der \u00e4hnlich wie der Wehrbeauftrage direkt beim Parlament anzubinden sei.<\/p>\n<p>Ein Polizeibeauftrager k\u00f6nnte auch ermitteln, warum sich Polizeibeamte nicht oder erst so sp\u00e4t offenbarten, warum es keine Beschwerde bzw. Anzeige der Opfer gegeben habe, warum die Leitung einer Polizeidienststelle nichts in Erfahrung habe bringen k\u00f6nnen, wie ein bestimmter Korpsgeist entstehen k\u00f6nne, der zu besagter Mauer des Schweigens f\u00fchre. Als Problem k\u00f6nne sich auch erweisen: Die \u00dcberforderung der Beamten durch Dienstpl\u00e4ne und Dienststellenzusammensetzung oder auch Ausbildungsdefizite.<br \/>Mit diesen Forderungen und dem Anforderungsprofil an die Aufgaben eines solchen Polizeibeauftragten zeigt sich, dass Politik und Polizei nach Auffassung der B\u00fcrgerrechtsorganisationen aus den Fehlern der letzten Jahre endlich lernen m\u00fcssen. So war die ehrenamtlich arbeitende Polizeikommission in Hamburg, die erste externe Polizeikontrolle auf deutschem Boden, deshalb nicht so erfolgreich, wie sie h\u00e4tte sein k\u00f6nnen, weil sie nicht hinreichend ausgestattet war und vor allem weil sie, obwohl vom Parlament eingerichtet, weder von der Polizei akzeptiert noch vom Parlament (au\u00dfer von den Gr\u00fcnen) mit der erforderlichen Nachhaltigkeit unterst\u00fctzt wurde.<\/p>\n<p>Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten erarbeitet die Humanistische Union zur Zeit einen idealtypischen Gesetzesvorlage f\u00fcr die Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten. Diese Vorlage, die wesentliche Elemente eines fr\u00fcheren Gesetzentwurfes der Internationen Liga f\u00fcr Menschenrechte \u00fcbernimmt, kann auch als Muster f\u00fcr die erforderliche Schaffung von Polizeibeauftragten auf L\u00e4nderebene dienen. Dabei werden die Erkenntnisse der letzten Jahre in konkrete Gesetzesform gegossen. Auch amnesty international leistet \u00dcberzeugungsarbeit in diese Richtung, zum Beispiel in Gespr\u00e4chen mit Innenpolitikern auf Landesebene. Zus\u00e4tzliches b\u00fcrgerrechtliches Engagement auf allen Ebenen ist gefragt.<\/p>\n<p><i>Kerstin Hinrichsen<br \/>ist in der Humanistischen Union Hamburg aktiv<\/i><\/p>\n<p>Kategorie: Hamburg: Veranstaltungsberichte, Polizeikontrolle<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[],"tags":[],"class_list":["post-14","thema","type-thema","status-publish","hentry"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.3 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Rechtswidrige Polizeigewalt in einem Rechtsstaat? - HU Hamburg<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/hamburg.humanistische-union.de\/thema\/rechtswidrige-polizeigewalt-in-einem-rechtsstaat\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Rechtswidrige Polizeigewalt in einem Rechtsstaat? - HU Hamburg\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Aus: Mitteilungen Nr. 204 (1\/2009), S. 24\/25 Er sch\u00e4me sich noch heute, sagte ein Zuh\u00f6rer. 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