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Selbst­be­stim­mung auch am Lebensende?!

12. Dezember 2007
Datum: Mittwoch, 12. Dezember 2007
Selbstbestimmung auch am Lebensende?!

Der Gesetzgeber stellt sich gegenüber den existenziellen Problemen des Sterbens bisher taub: Seit über 30 Jahren versuchen Menschen in Deutschland, mit Hilfe von Patientenverfügungen ihrer eigenen Entscheidung, ob und wie weitgehend sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden wollen, Anerkennung zu verschaffen. Anfangs waren es Mediziner, die ihre fachliche Autorität durch (Nicht-)Behandlungswünsche infrage gestellt sahen und die Umsetzung des niedergelegten Patientenwillen ablehnten. Später erzeugten widersprüchliche Gerichtsentscheidungen darüber, wie weitgehend mit einer Patientenverfügung über das eigene Lebensende verfügt werden kann und welche Behandlungsrechte den Ärzten oder dem Pflegepersonal einzuräumen ist, für Verwirrung.
Nach wie vor haben viele Menschen Angst, irgendwann gegen ihren Willen von einer hochtechnisierten Medizin am Leben erhalten zu werden und ihr Lebensende unter für sie unerträglichen Bedingungen ertragen zu müssen. Obwohl zunehmend mehr Menschen in Deutschland eine Freigabe der aktiven Sterbehilfe befürworten, lehnen Politiker dies aus Gründen eines abstrakten Lebensschutzes kategorisch ab. Damit wird weder dem verständlichen Wunsch der Betroffenen entsprochen, über ihr Lebensende frei entscheiden zu können, noch die bestehende Unsicherheit über die Rechtslage zur Reichweite und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen sowie der Zulässigkeit der verschiedenen Formen von Sterbehilfe beseitigt.

Prof. Dr. Rosemarie Will, Vorsitzende der Humanistischen Union, wird die Kernpunkte der aktuellen Debatten um die Anerkennung von Patientenverfügungen erläutern. Außerdem stellt sie einen Gesetzentwurf vor, mit dem die Bürgerrechtsorganisation für eine Liberalisierung der aktiven Sterbehilfe wirbt.

Die Humanistische Union setzt sich seit über 30 Jahren für ein umfassendes Selbstbestimmungsrecht kranker und sterbewilliger Menschen ein. Die Bürgerrechtsorganisation veröffentlichte 1978 einen der ersten Mustertexte für Patientenverfügungen in Deutschland.

Der Eintritt zu der Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

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