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HU klagt gegen das neue Polizei­ge­setz und das neue Verfas­sungs­schutz­ge­setz in Hamburg – dafür brauchen wir Ihre Unter­stüt­zung!

29. Oktober 2020

In: Mitteilungen 243 (03/2020), S. 32 – 32

Im November des letzten Jahres hat die rot-grüne Mehrheit in der hamburgischen Bürgerschaft das neue Verfassungsschutzgesetz und die neu-en Polizeigesetze verabschiedet. Beide Gesetze verschärfen bereits vorhanden gesetzliche Kompetenzen und haben weitgehende Konsequenzen für die Grundrechte der Bürger.

Im neuen Verfassungsschutzgesetz wird dem Verfassungsschutz unter anderem die Quellen-telekommunikationsüberwachung und die Weitergabe von internen Daten an nichtstaatliche Stellen erlaubt. Die Hamburger Polizei war  im bundesweiten Vergleich schon zuvor mit weitreichenden Befugnissen (u.a. Quellen-TKÜ) ausgestattet. Nun bekommt sie dazu auch noch die Möglichkeit Daten automatisiert auszuwerten: bereits erhobene Daten werden automatisiert und ohne Anlass nach ihren Zusammenhängen befragt. Diese automatisierte Datenauswertung ermöglicht eine unüberblickbare Ausforschung der Allgemeinheit, die wir so nicht akzeptieren können und wollen!

Das neue Hamburger Polizeigesetz und das neue Verfassungsschutzgesetz verletzten eine ganze Reihe von Grundrechten und deswegen reichen wir im November Klage gegen die neu-en Gesetze ein. In einem Beitrag für die Mitteilungen (Mitteilungen 240 (3/2019), S. 1-2) haben wir diese Probleme bereits skizziert. Für die Klage in Kooperation mit der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, den Kritischen Jurastudieren-den und der Gesellschaft für Freiheitsrechte bitten wir um finanzielle Unterstützung. Bitte helfen Sie uns, die mit den neuen Hamburger Polizei- und Verfassungsschutz verbundenen  schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte zu verhindern!

Spendenkonto der Humanistischen Union:
Humanistische Union e.V.
IBAN: DE53 1002 0500 0003 0742 00
BIC: BFSWDE33BER
Verwendungszweck: Hamburger Polizeigesetz

Kategorie: Spendenaufruf, Polizei, Musterklagen, Hamburg: Artikel

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